Gut und sicher wohnen in Möckern

Objektdetails

Wohnhaus mit großem Grundstück in Leitzkau - Denkmal

Althaus 5, 39279 Gommern (Objektnummer 701)

Eckdaten

Kaufpreis 25.000 €
Zimmer 5
Wohnfläche 153 m²
Nutzfläche
Bezugsfrei ab

Objektdetails

Etagenanzahl 2

Bausubstanz

Baujahr 1910
Objektzustand keine Angabe
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten keine Angabe

Objektbeschreibung

Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbH veräußert o.g. Grundbesitz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Das Verkaufsobjekt mit ca. 2.607 m² Grundstücksfläche (998 m² Wohnbaufläche, 1.609 m² Grünfläche) befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zum historischen Schlos-sensemble des Renaissance-Schloss Leitzkau. Die Liegenschaft ist als Bau- und Kunstdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.
Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohngebäude und einem verfallenen und abbruchrei-fen Stallgebäude bebaut. Das Wohngebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Das Gebäude verfügt über Ofenheizung.
Insgesamt sind zwei Wohneinheiten mit einer gesamten Wohnfläche von 153,11 m² vorhanden. Eine 2-Raum-Wohnung mit einer Fläche von 70,61m² steht leer. Die zweite Wohnung mit drei Zimmern und 82,5 m² Wohnfläche ist vermiete. Die Jahresrohmiete beträgt 2.255,64 EUR.

Der Orientierungswert beläuft sich auf 25.000 EUR.
Die Kosten des Kaufvertrages sowie etwaige anfallende Nebenkosten trägt der Erwerber.

Ausstattung

Lage

Sonstiges

Für eventuelle Rückfragen, Besichtigungstermine oder Anforderung von Unterlagen steht Ihnen Frau Stephan Tel. 039221/ 639331, Mail: info@wbg-moeckern.de gerne zur Verfügung.
Die schriftlichen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich gekennzeichnet: „Angebot: Grundstück Althaus 5, Leitzkau“ an die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh, Hohenziatzer Weg 10A, in 39291 Möckern zu senden. Als Abgabeschluss gilt der 31.03.2023.

Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren
jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.