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Objektdetails
Wohnhaus in Leitzkau
Althaus 13, 39279 Gommern (Objektnummer 705)
Objektdetails
Etagenanzahl | 2 |
Bausubstanz
Baujahr | 1935 |
Objektzustand | keine Angabe |
Heizungsart | Zentralheizung |
Wesentlicher Energieträger | Gas |
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbH veräußert o.g. Grundbesitz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Das Verkaufsobjekt mit ca. 1.013 m² Grundstücksfläche befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße im Ortsteil Leitzkau der Einheitsgemeinde Gommern.
Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohngebäude und einem Schuppengebäude bebaut. Das Wohngebäude wurde 1935 errichtet und grenzt direkt an das Nachbarhaus Althaus 15 an. Das Wohngebäude befindet sich in einem teils sanierungsbedürftigen Zustand. Das Gebäude verfügt über eine Gas-Zentralheizung.
Insgesamt sind drei Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 185,29 m² vorhanden. Zwei Wohnungen stehen derzeit leer. Im Erdgeschoss befinden sich zwei 3- Raum Wohnungen mit einer Fläche von jeweils 52,8 und 62,1 m². Im 1. Obergeschoss befindet sich eine 3-Raum-Wohnung mit einer Flä-che von 70,3 m².
Die zweite Wohnung im EG mit 62,1 m² Wohnfläche ist vermiete. Die Jahresrohmiete beträgt aktuell 3.401,40 EUR.
Der Orientierungswert beläuft sich auf 35.000 EUR.
Die Kosten des Kaufvertrages sowie etwa anfallende Nebenkosten trägt der Erwerber.
Ausstattung
Lage
Sonstiges
Für eventuelle Rückfragen, Besichtigungstermine oder Anforderung von Unterlagen steht Ihnen Frau Stephan Tel. 039221/ 639331, Mail: info@wbg-moeckern.de gerne zur Verfügung.
Die schriftlichen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich gekennzeich-net: „Angebot: Grundstück Althaus 13, Leitzkau“ an die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh, Hohenziatzer Weg 10A, in 39291 Möckern zu senden. Als Abgabeschluss gilt der 31.03.2023.
Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren
jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Ge-bot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.