- Home
- /
- Angebote
- /
- Verkaufsobjekte
- /
- Objektdetails
Objektdetails
Bebautes Grundstück in Loburg mit viel Grünland
Schweinitzer Chaussee 3, 39279 Loburg (Objektnummer 172)
Objektdetails
Etagenanzahl | 2 |
Bausubstanz
Baujahr | 1920 |
Objektzustand | keine Angabe |
Heizungsart | Ofenheizung |
Wesentlicher Energieträger | Kohle |
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten | keine Angabe |
Objektbeschreibung
Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbH veräußert o.g. Grundbesitz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
Das Verkaufsobjekt mit ca. 6.903 m² Grundstücksfläche befindet sich ca. 800 m außerhalbe der Ort-schaft Loburg in östlicher Richtung an der B246. Von den 6.903 m² Grundstücksfläche sind 1.041 m² als Wohnbaufläche ausgewiesen, die restlichen 5.862 m² bestehen aus landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. Das Wohngebäude wurde um 1920 errichtet und verfügt über eine gesamte Nutzfläche von 142,1 m².
Das Wohngebäude steht seit längerem leer. Die Bausubstanz ist stark abgewirtschaftet, für eine Nachnutzung des Gebäudes besteht ein massiver Sanierungsbedarf. Die Räume verfügen über Ofenheizung. Für eine weitere Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
Zum Wohngrundstück gehört noch ein abgängiges Stallgebäude
Ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche ist derzeit als Weideland verpachtet.
Der Orientierungswert beträgt 25.000 EUR.
Die Kosten des Kaufvertrages sowie etwa anfallende Nebenkosten trägt der Erwerber.
Ausstattung
Lage
Sonstiges
Für eventuelle Rückfragen, Besichtigungstermine oder Anforderung von Unterlagen steht Ihnen Frau Stephan Tel. 039221/ 639331, Mail: info@wbg-moeckern.de gerne zur Verfügung.
Die schriftlichen Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich gekennzeichnet: „Angebot: Grundstück Schweinitzer Chausse 3, Loburg“ an die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh, Hohenziatzer Weg 10A, in 39291 Möckern zu senden. Als Abgabeschluss gilt der 31.03.2023.
Die Wohnungsbaugesellschaft Möckern mbh behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren
jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Verpflichtung, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.